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Schule der Südstadt
Bühlschule
Grund-, Haupt- und Werkrealschule

Elternbeirat

Wappen § 57  des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule.  Ihm obliegt es,  das Inter- esse  und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren  und zu pfle- gen,  der Elternschaft Gelegenheit zur Informa- tion  und Aussprache zu geben,  Wünsche,  An-
regungen  und Vorschläge der Eltern zu beraten  und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren  und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs-  und Bildungsarbeit der Schule zu stärken.  Er wird von Schule  und Schulträger beraten  und unterstützt.